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OBFCM

OBFCM-Verordnung zur Überwachung von Kraftstoff- und Stromverbrauch

Seit Anfang 2021 müssen alle neuen Pkw eine “Überwachungseinrichtung für den Kraftstoff-/Stromverbrauch” (OBFCM) an Bord haben. Doch wie einfach lassen sich diese Werte an aktuellen Fahrzeugen auslesen?

  • Verbrauchsdaten werden fürs ganze Autoleben gespeichert
  • Schlüsselnummer verrät, ob das Fahrzeug betroffen ist
  • Dem Auslesen der Daten kann widersprochen werden

Seit dem 1. Januar 2021 müssen alle neu zugelassenen Pkw-Modelle (Klasse M1) verpflichtend mit einer fahrzeuginternen “Überwachungseinrichtung für den Kraftstoff-/Stromverbrauch” ausgerüstet sein, der sog. OBFCM-Einrichtung (engl. On-Board Fuel Consumption Monitoring).

Die Daten aus dem OBFCM dienen dem Gesetzgeber zur Feststellung von Abweichungen zwischen den Laborwerten und den Verbrauchswerten im tatsächlichen Fahrbetrieb. Damit soll die Lücke zwischen Prüfstandsmessungen und Realemissionen weiter reduziert werden, um noch realistischere Verbrauchsangaben für die Fahrzeughalter zu erhalten.

Die OBFCM-Einrichtung speichert den realen Kraftstoff-/Stromverbrauch über die gesamte Lebensdauer im Fahrzeug. Doch wie leicht und sicher lassen sich die Daten auslesen? Wer bekommt die Messwerte? Und welche Rechte hat der Autofahrer an seinen Daten? Der ADAC hat die wichtigsten Aspekte zusammengestellt.

Die Gesetzesgrundlagen

Laut der EU-Verordnung 2017/11511 müssen Automobilhersteller sicherstellen, dass Pkw mit einer Einrichtung zur Überwachung des Kraftstoff-/Stromverbrauchs ausgestattet sind. Die “fahrzeuginterne Überwachungseinrichtung für den Kraftstoff-/Stromverbrauch” OBFCM wird als Konstruktionselement (Software und/oder Hardware) definiert. Es gewährt einen standardisierten und unbeschränkten Zugriff auf Informationen wie Kraftstoffverbrauch, Fahrgeschwindigkeiten und weitere wichtige Einsatzbedingungen über die gesamte Lebensdauer des Fahrzeugs.

Diese Fahrzeuge sind betroffen

Die Ausrüstungspflicht mit einer OBFCM-Einrichtung sowie die Vorgaben für die fahrzeuginterne Überwachung des Kraftstoff-/Stromverbrauchs und deren Datenübertragung gelten aktuell nur für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor sowie Plug-in-Hybridfahrzeuge, die mit Diesel, Biodiesel, Benzin oder Ethanol betrieben werden. Wichtig: Reine Elektrofahrzeuge sind aktuell von der Verordnung ausgenommen, genauso wie Fahrzeuge, die mit Bio- oder Erdgas (CNG) sowie Flüssiggas (LPG) angetrieben werden.

Ob das Auto OBFCM unterstützt, kann in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld 14.1 erkannt werden: Entscheidend ist dort die Emissionsschlüsselnummer “36APdie für die Abgasnorm “Euro 6d-ISC-FCM” steht. Das Kürzel “FCM” ist maßgebend und bedeutet “Fuel Consumption Monitoring System”.

So liest OBFCM die Daten aus

Seit Januar 2021 sind die Fahrzeughersteller zur Erhebung der Daten aus dem praktischen Fahrbetrieb sowie der Fahrzeugidentifikationsnummer (Vehicle Identification Number – VIN) verpflichtet. Dies kann entweder “over-the-air” durch eine direkte Datenübertragung aus dem Fahrzeug per Mobilfunk erfolgen (dafür erarbeitet die EU-Kommission aktuell noch einen Durchführungsrechtsakt) oder durch Vertragshändler und Vertragswerkstätten im Zuge jeder Wartung oder Reparatur des Fahrzeug. Bei reinen Elektro- und Gasfahrzeugen müssen die Werte weder gemessen noch übertragen werden.

Ab 20. Mai 2023 soll die Datenerhebung und -übermittlung auch im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) erfolgen. Ob das Auslesen auch tatsächlich funktioniert, hat der ADAC untersucht und im Autotestjahr 2021 43 aktuelle Benziner, Diesel und Plug-in-Hybride näher unter die Lupe genommen. Zum Auslesen der Daten sind zwei Geräte verwendet worden: Der “HU-Adapter” der Fa. FSD (Fahrzeugsystemdaten GmbH) und der Werkstatttester “Mega Macs 56” von Hella Gutmann.

Das Ergebnis: Die Daten konnten tatsächlich so einfach wie versprochen ausgelesen werden – und waren in hohem Maße stimmig. Lediglich bei einem Fahrzeug entsprach der Kilometerstand im Steuergerät nicht dem im Zentraldisplay. Hier hat der Hersteller darauf reagiert und eine Nachbesserung angekündigt. Bei einem anderen Plug-in-Hybrid-Auto war die Menge an nachgeladener Energie nicht plausibel.

Diese Daten werden aufgezeichnet oder gespeichert (Lebensdauer)

Bei allen Fahrzeugen:

  • Kraftstoffverbrauch (Lebensdauer, in Litern)
  • Zurückgelegte Strecke (Lebensdauer, in Kilometern)
  • Kraftstoffdurchsatz des Motors (Gramm pro Sekunde)
  • Kraftstoffdurchsatz des Motors (Liter pro Stunde)
  • Kraftstoffdurchsatz des Fahrzeugs (Gramm pro Sekunde)
  • Fahrzeuggeschwindigkeit (Kilometer pro Stunde)

Zusätzlich bei Plug-in-Hybriden:

  • Kraftstoffverbrauch insgesamt im Betrieb bei Entladung (Lebensdauer, in Litern)
  • Kraftstoffverbrauch insgesamt im vom Fahrer wählbaren Betrieb der Ladungserhöhung (Lebensdauer, in Litern)
  • Zurückgelegte Strecke insgesamt im Betrieb bei Entladung bei abgeschaltetem Verbrennungsmotor (Lebensdauer, in Kilometern)
  • Zurückgelegte Strecke insgesamt im Betrieb bei Entladung bei eingeschaltetem Verbrennungsmotor (Lebensdauer, in Kilometern)
  • Zurückgelegte Strecke insgesamt im vom Fahrer wählbaren Betrieb der Ladungserhöhung (Lebensdauer, in Kilometern)
  • Der Batterie zugeführte Netzenergie insgesamt (Lebensdauer, in kWh)

Dafür werden die Verbrauchsdaten genutzt

Ab dem Jahr 2022 müssen die Fahrzeughersteller der EU-Kommission jedes Jahr zum 1. April alle im Vorjahr erhobenen OBFCM-Daten inkl. VIN melden. Der Stichtag gilt für das vorangegangene Kalenderjahr auch für die Daten, die im Rahmen der HU ausgelesen werden. Gespeichert werden die Daten im Datenspeicher der Europäischen Umweltagentur EEA (European Environment Agency).

In der sog. “CO₂ post 2020 Grenzwerte-Verordnung” wird festgelegt, dass die Typgenehmigungsbehörden (z.B. das Kraftfahrt-Bundesamt in Deutschland) auf der Grundlage von Stichproben prüfen müssen, ob die in den Übereinstimmungs-Bescheinigungen angegebenen CO₂-Emissions- und Kraftstoffverbrauchswerte mit denen von in Betrieb befindlichen Fahrzeugen übereinstimmen. Dabei sollen zukünftig auch die verfügbaren Daten der im Fahrzeug eingebauten OBFCM-Einrichtungen berücksichtigt werden.

Die Typgenehmigungsbehörden sind verpflichtet, der EU-Kommission unverzüglich alle Abweichungen der CO₂-Emissionen in Betrieb befindlicher Fahrzeuge von den in den Übereinstimmungsbescheinigungen angegebenen spezifischen CO₂-Emissionen zu melden.

Die EU-Kommission berücksichtigt solche Abweichungen bei der Berechnung der durchschnittlichen spezifischen CO₂-Emissionen eines Herstellers. Die EU-Kommission erhebt für jedes Kalenderjahr von einem Hersteller eine Abgabe wegen Emissionsüberschreitung, wenn die durchschnittlichen spezifischen CO₂-Emissionen dieses Herstellers dessen Zielvorgabe für die spezifischen Emissionen überschreiten.

Auch überwacht und bewertet die EU-Kommission selbst, ob die ermittelten CO₂-Emissions- und Kraftstoff-/Stromverbrauchswerte repräsentativ sind. Und zwar auf Basis der ihr regelmäßig zu übermittelnden Daten aus OBFCM-Einrichtungen im Fahrzeug durch Hersteller, nationale Behörden oder zukünftig auch ggf. durch Direktübertragung.

Ab Dezember 2022 veröffentlicht die EU-Kommission jedes Jahr auch anonymisierte aggregierte OBFCM-Datensätze zu den einzelnen Fahrzeugmodellen. Damit sollen den Verbrauchern Informationen zur Verfügung gestellt werden, um bewusst klimafreundliche Kaufentscheidungen treffen zu können.

Quelle: ADAC / Fachliche Beratung: Manuel Griesmann, ADAC Technik Zentrum

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Werbegeschenke

Werbegeschenke für Kunden rechtlich einwandfrei gestalten

DATEV-TRIALOG, das Magazin für erfolgreiche Unternehmen & Selbständige, berichtet:

Es gibt viele Ideen für nütz­li­che und da­her be­lieb­te Wer­be­ge­schen­ke für Kun­den. Es gilt aber, diese recht­lich korrekt so­wie steuer­frei zu ge­stal­ten. Das ge­lingt am bes­ten mitWerbegeschenke Un­ter­stüt­zung der Steu­er­be­ra­tungs- so­wie der Rechtsanwaltskanzlei.

Es klingt wie eine Aufzählung banaler Alltagsgegenstände: Kugelschreiber, Notizbücher, Kalender, Feuerzeuge, Werkzeuge, Textilien, Süßwaren, Tassen, Taschen. Tatsächlich geht es um Ideen, wie sich erfahrungsgemäß allseits beliebte oder nützliche Werbegeschenke für Kunden gestalten lassen. In einer Werbeartikel-Wirkungsstudie hat der Gesamtverband der Werbeartikel-Wirtschaft (GWW) ihre Beliebtheit abgefragt sowie ihre Effizienz analysiert. Das Ergebnis: Fast alle Deutschen besitzen solche Artikel, 90 Prozent nutzen sie – zwei Drittel länger als ein Jahr. Werbegeschenke – egal ob bei einer Messe oder bei anderen Kontakten ausgetauscht – wirken offenbar beim Buhlen um Aufmerksamkeit oder bei der Kontaktpflege. Und Ideen für Werbegeschenke müssen nicht ungewöhnlich sein. Richtig gemacht, punkten konventionelle Präsente ebenso wie Trendprodukte. Was nicht heißt, dass es reicht, ohne großes Nachdenken einfach 08/15-Werbepräsente einzusetzen. Denn wer Werbegeschenke aus pfiffigen Ideen entwickelt und gekonnt übergibt, macht einen nachhaltigeren Eindruck. Dazu gehört auch, Werbegeschenke so zu gestalten, dass sie steuerfrei bleiben, die Empfängerinnen und Empfänger sie also nicht versteuern müssen.

Bei Ideen für Werbegeschenke ökologisch denken

Jeder Unternehmerin und jedem Unternehmer dürfe klar sein, dass Ideen für beliebte und nützliche Werbegeschenke für Kunden aktuellen Trends folgen. Wer punkten will, wählt eine Kombination aus Trendscouting und Nutzwert. Öko beispielsweise steht bei Werbepräsenten hoch im Kurs. „Der Trend zur Nachhaltigkeit und zu qualitativ hochwertigeren Produkten ist eindeutig“, sagte PSI-Geschäftsführer Michael Freter bereits bei der Werbeartikelmesse PSI 2018, als er ein Branchenbarometer präsentierte. 90 Prozent der befragten Werbeartikellieferanten und Händler listeten schon damals zertifizierte oder nachweislich nachhaltige Produkte. Bei jedem zweiten übertraf der Anteil nachhaltiger Produkte am Gesamtsortiment 30 Prozent. Präsente bestehen zunehmend aus nachhaltigem Material wie Holz, Textilien oder recyclebarem Plastik – ein anhaltender Trend. Das Onlinemagazin „foerderland.de“ erklärte dazu: „Giveaways werden zu Hapticals, die das Branding eines Unternehmens oder eines Produkts direkt erfahrbar machen.“ Wer Ideen für Werbegeschenke sucht, sollte Richtung Öko denken – es gibt sogar einen Nachhaltigkeits-Preis. Aber darüber nicht vergessen, dass zur Geschenkstrategie noch mehr gehört.

Werbegeschenke

Ideen für Werbegeschenke: Messe und Dienstleister nutzen

Firmenchefinnen und Firmenchefs können sich über Ideen für Werbegeschenke für Kunden bei Spezialagenturen informieren und inzwischen wieder auf mancher Messe. Zwar steckten die Unternehmen 2022 laut GWW nur 2,8 Milliarden Euro in Werbegeschenke, insbesondere aufgrund massiver Kontaktbeschränkungen während der Corona-Pandemie. Doch davor machten Werbegeschenke bei Firmen mit bis zu 50 Beschäftigten einen Großteil des Werbe- und Kommunikationsbudgets aus und dürften künftig wieder wichtig sein. Besonders gut eingesetzt ist das Geld natürlich, wenn Werbegeschenke als Image- und Sympathieträger dienen. Die Suche nach dem Auffälligen, Außergewöhnlichen, Individuellen ist aber nicht einfach. Bei Messen etwa finden immer noch preiswerte, sogenannte Streuartikel bevorzugt Verwendung: Konventionell, aber wirkungsvoll. Mehr Aufmerksamkeit verschaffen jedoch Präsente, die Fantasie oder ein Bezug zu Produkt beziehungsweise Zielgruppe auszeichnet. Wie wäre es etwa mit Wimperntusche statt einem Kugelschreiber, falls das zum Betrieb und Produkt passt? Aber was immer Unternehmen in Sachen Werbegeschenke tun: Sie sollten es mit einem Plan machen.

Werbegeschenke für Kunden mit Strategie entwickeln

Pfiffige Ideen für Werbegeschenke für Kunden finden sich prinzipiell ebenso leicht wie richtige Anlässe zur Übergabe. Aber viele Firmenchefinnen oder -chefs überreichen ihren Beschäftigten noch immer einfach einen Werbemittelkatalog mit der Bemerkung: „Sucht was Schönes aus.“ Gute Ideen für nützliche oder bei Kunden langfristig beliebte Werbegeschenke sowie insgesamt stimmige Geschenkstrategien entstehen so nur selten. Zumindest die grobe Richtung bei Werbegeschenken des Unternehmens sollte deshalb eine Aufgabe der Firmenleitung sein.

Mit der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei ist der finanzielle sowie rechtliche Rahmen zu klären, in dem sich solche Präsente nutzen lassen. Es gilt insbesondere, Werbegeschenke so zu gestalten, dass sie steuerfrei bleiben, die Empfängerinnen und Empfänger sie also nicht versteuern müssen. Aber ebenso wichtig wie der steuerliche Aspekt ist natürlich das Präsent selbst sowie die damit verbundene Botschaft. Zwar lassen sich gute Ideen für Werbegeschenke etwa bei einer Messe oder in einem Katalog finden. Aber das wäre dann zunächst einmal nur der reine Gegenstand. Von großer Bedeutung sind die Aussagen, die Werbegeschenke symbolisch wie auch ganz praktisch zum Beispiel in Form einer Aufschrift transportieren. Deshalb gilt es mit Marketingfachleuten zu diskutieren, welche individuelle Aussage dem Unternehmen nachhaltig Aufmerksamkeit bringen könnte. Darauf sind die Präsente abzustimmen.

Werbegeschenke: Beim Gestalten an Anlass und Zielgruppe denken

Wer Werbegeschenke für Kunden so auswählen will, dass daraus nützliche und langfristig beliebte Werbegeschenke werden, sollte bei diesem Thema eine strukturierte Vorgehensweise wählen, statt aus dem Bauch heraus etwa bei einer Messe bestimmte Ideen aufzugreifen. Eine durchdachte Geschenkstrategie umfasst sieben Schritte und sollte regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.

  • Bestandsaufnahme. Wieviel Geld haben in der Vergangenheit welche Arten von Werbepräsenten gekostet? Wer hat zu welchem Anlass was erhalten? In welcher Relation stehen die Ausgaben zu messbaren Ergebnissen in Form von Neu- und Folgeaufträgen oder erhöhter Bekanntheit? Haben diese Aktivitäten etwas gebracht, oder gilt die Schlussfolgerung „Außer Spesen nichts gewesen“?
  • Zielsetzung und Zielgruppe. Welchem Zweck soll der Einsatz der Werbegeschenke dienen? Das Unternehmen als Marke positionieren, ein Produkt präsentieren, durch unkonventionelle Aktionen allgemein zum Gesprächsthema werden? Entsprechend empfehlen sich unterschiedliche Werbepräsente, vom Dauerbrenner Kugelschreiber bis zum Sympathieträger Kuscheltier.
  • Anlass. In welchen Situationen beziehungsweise auf welchen Wegen sollen Werbegeschenke die Empfängerinnen und Empfänger erreichen? Es empfehlen sich mehrere Kategorien von Präsenten. Bei einer Messe sind als Werbegeschenke eher preiswerte, sogenannte Streuartikel sinnvoll, für persönliche Treffen hochwertigere Dinge wie eine elegante Powerbank oder ein robuster Rucksack – mit dezentem Logo, aber auch privat nutzbar und deshalb mit einer gewissen Einsatzgarantie versehen sowie natürlich möglichst nicht zu versteuern.
  • Passende Präsente. Anregungen der Beschäftigten helfen beim Entwickeln von Ideen für nützliche und langfristig beliebte Werbegeschenke, die zum Unternehmen oder Produkt passen. Wichtig ist, sich – auch unter Kostenaspekten – nicht zu verzetteln. Es empfiehlt sich, eine überschaubare Anzahl verschiedener Werbepräsente in größerer Stückzahl zu ordern, damit sie möglichst günstig bleiben. Hochwertigere Präsente, die persönlich überreicht werden, lassen sich außerdem durch eine kleine Geschichte zu ihrer Auswahl oder Bedeutung zusätzlich aufwerten. Solche Botschaften gilt es als Teil des Storytelling bei der Übergabe quasi mitzuliefern. Richtig gemacht, wirkt das authentisch und sympathisch. Zudem bleiben kleine Anekdoten vielen Gesprächspartnern in Erinnerung.

Werbegeschenke sollten steuerfrei bleiben

  • Hilfreiche Dienstleistungen. Wer Ideen für nützliche und langfristig beliebte Werbegeschenke für Kunden entwickeln will, sollte den Rat von Fachleuten einholen. Es ist wichtig, sich mit ihnen zu Themen rund um den Einsatz von Werbemitteln auszutauschen. Dazu zählt nicht nur eine Agentur, die aktuelle Trends kennt und Werbegeschenke mit aussuchen, gestalten oder ihre Herstellung organisieren kann. Wichtig ist außerdem Rücksprache mit der Steuerberatungs- und der Rechtsanwaltskanzlei über neue Rahmenbedingungen oder Urteile zu geschäftlichen Geschenken. Besonders gut kommen nämlich Werbegeschenke an, die durch perfekte Planung steuerfrei bleiben, also von Empfängerinnen und Empfängern nicht zu versteuern sind.
  • Projektleitung. Grundsätzliche Entscheidungen über die Geschenkstrategie sollten Aufgabe der Firmenleitung sein, die sich allerdings nicht im Kleinklein von Design und Auswahl verzetteln darf. Besser ist es, wenn die Geschäftsleitung zur Umsetzung der Geschenkstrategie eventuell mehrere Verantwortliche benennt, die sich permanent um bestimmte Aspekte des Themas kümmern. So lässt sich erreichen, dass wichtige Fragen regelmäßig aktuell beantwortet sind, zu steuerlichen oder rechtlichen Facetten ebenso wie zur grundsätzlichen Richtung.
  • Controlling. Es gilt regelmäßig zu hinterfragen, ob sich der Einsatz der aktuellen Werbegeschenke in der gewählten Weise lohnt oder Verbesserungsbedarf besteht. Für die Erfolgskontrolle empfiehlt sich die Nachfrage bei ausgewählten Kundinnen und Kunden, wie gut welche Präsente ankommen. Auch Beschäftigte können aus der Praxis berichten, was gut läuft und was ein Ladenhüter ist. Jene Artikel, die die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht zu Kundenterminen mitnehmen, sollten schnell aussortiert werden.

Unternehmen müssen – ausgehend von der aktuellen Bestandsaufnahme – regelmäßig die Ziele und Umsetzung der Geschenkstrategie überprüfen. Stimmen die Ergebnisse nicht mehr, braucht es neue Ideen, um passende Werbegeschenke für Kunden zu gestalten.

Werbegeschenke

Ideen für nützliche und beliebte Werbegeschenke finden

Prinzipiell gibt es viele gute Ideen für Werbegeschenke für Kunden. Man kann erprobte Konzepte kopieren oder aus eigenen Produkten ein individuelles Portfolio entwickeln. Aber ist es nicht automatisch sinnvoll, zwanghaft auffällig sein zu wollen. Beliebte Werbegeschenke sind auch jene, die wenig aufregend wirken, aber nützliche Eigenschaften haben. Laut einer Umfrage von YouGov führen im Ranking der beliebtesten Werbegeschenke technische Gadgets, etwa, Power-Banks. Auch Klassiker wie Regenschirme oder Kugelschreiber bleiben beliebte Werbegeschenke, ob bei einer Messe oder anderen Terminen. Konventionelle Ideen müssen nicht schlecht sein, wenn es gelingt, Werbegeschenke gut zu gestalten. Eine Tasse mit Fotoaufdruck fällt mit entsprechender Botschaft auf, und schon die Tassenform kann Akzente setzen. „Nie mehr den Löffel vergessen kann der Beschenkte mit einer Tasse, bei der das Besteck im Henkel seinen Platz findet“, so „deutsche-startups.de“. Alles andere als Standard sei auch ein Duftkalender, der jeden Monat mit einer neuen Überraschung für die Sinne aufwartet.

Unterschiedliche Ziele erfordern unterschiedliche Präsente

Konventionelle Ideen können für nützliche und langfristig beliebte Werbegeschenke für Kunden also genau das Richtige sein. Das Konzept muss aber durchdacht sein, damit Werbegeschenke zum Unternehmen passen und sich gut gestalten lassen. Als Werbegeschenke für eine Messe können durchaus preiswerte, sogenannte Streuartikel dienen, etwa Kugelschreiber. Aber erstens mit Firmenlogo oder eindeutiger Botschaft, ohne aufdringlich zu wirken, und zweitens von guter Qualität. Sonst ärgern sich Beschenkte über Werbegeschenke, die nach wenigen Einsätzen kaputtgehen – selbst wenn sie durch gute Planung steuerfrei, also von Empfängerinnen und Empfängern nicht zu versteuern sind. Das schadet dem Image des Unternehmens, von dem das Präsent kommt. Drittens sollte man Werbegeschenke nachhaltig gestalten. Beim Kugelschreiber würde sich die Mine in einer Papphülle statt in einer Plastikröhre anbieten. So lässt sich quasi wie mit einer Checkliste jede Idee für Werbegeschenke darauf prüfen, ob sie funktioniert. Noch besser ist natürlich eine individuelle Mischung aus Produkt und Botschaft nach folgenden Prinzipien.

  • Sympathieträger etablieren. Präsentieren Sie Ihr Unternehmen überraschend und sympathisch. Vielleicht bietet sich ein kleines Maskottchen an? Dieses könnte sich als Stofftier oder als Aufdruck auf verschiedenen Geschenken wiederfinden.
  • Produktdetails präsentieren. Verwenden Sie Teile aus der Fertigung für pfiffige Werbegeschenke. Diese können beispielsweise als Briefbeschwerer dienen oder Verwendung als Schlüsselanhänger finden.
  • Botschaft formulieren. Nutzen Sie anlässlich eines speziellen Kundenkontakts besondere Werbegeschenke. Nach Reklamationen könnte eine Stoff-Hexe mit der Botschaft „Die Fehlerhexe, die als Ursache gefunden wurde“ Sympathie wecken. So passend wie praktisch wäre ein mit Firmenlogo versehener Schirm, überreicht mit der Zusage: „Wir lassen Sie bei Reklamationen nicht im Regen stehen“.

Ideen zur Übergabe der Werbegeschenke

Beeinflusst werden Ideen für nützliche oder bei Kunden erfahrungsgemäß besonders beliebte Werbegeschenke nicht nur vom Produkt und von der Zielgruppe, sondern auch vom konkreten Anlass des Einsatzes. Diese drei Aspekte sollten aufeinander abgestimmt sein, wenn man Werbegeschenke nutzt, sei es bei einer Messe oder bei anderen Terminen.

  • Anlass. Zum Einsatz kommen Werbegeschenke unter verschiedenen Rahmenbedingungen. Etwa bei öffentlichen Veranstaltungen wie Messen, Konferenzen, gesponserten Events. Oder bei individuellen Gesprächen zur Beratung sowie am Point-of-Sale. Das Präsent sollte mit Botschaft und Wertigkeit zum Anlass passen. Reichen beim normalen Messestand kleine Artikel zur allgemeinen Erinnerung, dürfen Werbegeschenke beim imposanten Auftritt auf einer Leitfachmesse gern auch größer sein. Erhalten Interessentinnen oder Interessenten beim Erstkontakt nur den einfachen Kugelschreiber, darf es bei Stammkundschaft nach Beratungsgesprächen gern ein hochwertigerer Füllfederhalter sein. Hier ist Fingerspitzengefühl beim Planen nötig, um die richtige Balance aus zu billig/zu teuer und unpersönlich/zu persönlich zu finden.
  • Situation. Wird das Präsent bei einer Großveranstaltung genutzt, im persönlichen Kontakt oder verschickt? Die Wirkung des Präsents hängt daran, ob die Art der Übergabe zur Situation passt. Am besten ist für Werbegeschenke die persönliche Übergabe, etwa beim Kundenbesuch oder einer Messe. Ein netter Smalltalk verleiht ihm eine besondere Note. Beim Postversand ist zu klären, wie ein individuelles Element bei der Verpackung oder ein persönliches Anschreiben die Wirkung verstärken kann. Lieblos eingetütete Sendungen mit Standardanschreiben kommen selten gut an.
  • Personalisierung. Grundsätzlich lassen sich Werbegeschenke individuell für Empfängerinnen oder Empfänger gestalten, etwa durch Eingravieren des Namens auf einem Füllfederhalter. Es sollte aber gut überlegt sein, ob das sinnvoll ist. Ein persönliches Anschreiben – bei Postsendungen – wirkt immer und wird nicht weitergegeben. Doch auch ein auf eine Person individualisiertes Präsent lässt sich nicht einfach weitergeben, selbst wenn jemand keine Verwendung für das Werbegeschenk hat. Also landet es eventuell in einer Schublade und entfaltet nirgends seine Wirkung.

Werbegeschenke

Bei Ideen für Werbegeschenke ans Versteuern denken

Ideen für nützliche und langfristig beliebte Werbegeschenke für Kunden berücksichtigen auch eine optimale Steuergestaltung. Wer schenkt, setzt so die eigenen Kosten als Betriebsausgaben an und erspart den Beschenkten, Werbegeschenke als geldwerten Vorteil versteuern zu müssen. Weil sich gesetzliche Vorgaben immer wieder ändern und Gerichtsurteile zur neuen Auslegung der Paragrafen führen, erfordert dies eine enge Abstimmung mit der Steuerberatungskanzlei.

  • Steuerlich ansetzbar sind Werbegeschenke für Kunden und Geschäftspartner bis zu einem Wert von 35 Euro netto. Mehrere Zuwendungen innerhalb eines Jahres addieren sich und dürfen diese Obergrenze nicht überschreiten. Damit Werbegeschenke für Empfängerinnen und Empfänger keine zu versteuernden Einnahmen, sondern steuerfrei sind, sollten Schenkende eine Pauschalsteuer von 30 Prozent ans Finanzamt abführen. Diese Übernahme der Pauschalsteuer gilt nicht als weiteres steuerlich relevantes Präsent.
  • Als Entnahme aus dem Betriebsvermögen gelten Werbegeschenke für Kunden mit einem Wert von über 35 Euro. Sie lassen sich nicht als Betriebsausgabe ansetzen und sind vom Unternehmen als Gewinn zu versteuern.
  • Ohne Wertgrenze verschenken lassen sich Werbegeschenke, die ausschließlich für betriebliche Zwecke dienen – auch das ist beim Gestalten wichtig. Wer etwa Software verschenkt, die nur für berufliche Tätigkeiten nutzbar ist, kann über 35 Euro ausgeben.
  • Eine Dokumentation ist erforderlich, um die Anerkennung von Präsenten im Wert von bis zu 35 Euro als Betriebsausgaben beim Finanzamt durchzubringen. Hierfür ist eine Liste über die jeweiligen Empfänger zu führen.
  • Ausnahmen greifen nur für preiswerte, sogenannte Streuartikel mit einem Wert von unter zehn Euro pro Stück, etwa Kugelschreiber oder Regenschirme. Solche Werbegeschenke müssen weder Schenkende noch Empfängerinnen oder Empfänger versteuern, weil sie nicht als geldwerter Vorteil gelten.
  • Tipps der Steuerberatungskanzlei machen eine Geschenkstrategie rechtlich wasserdicht. Sie erleichtern die Beachtung steuerlicher Details. So gelten etwa besondere Regeln für Präsente, die ins Ausland gehen. Deshalb ist es empfehlenswert, sich regelmäßig mit Fachleuten auszutauschen.

Den Rechtsrahmen für Werbegeschenke beachten

Oft signalisiert beim Thema Werbegeschenke für Kunden schon der gesunde Menschenverstand, ob eine Idee suboptimal ist. Das Set neuer Golfschläger als Geburtstagsgeschenk für den Leiter Einkauf beim Großkunden dürfte sicher nicht als kleine Aufmerksamkeit gelten. Doch manchmal geht es bei der Einschätzung von Wertigkeit, Übergabesituation und Formulierungen in einem Begleitbrief um Nuancen. Gerade, wenn unkonventionelle Ideen für nützliche oder vermeintlich allseits beliebte Werbegeschenke mit Pfiff dazu führen, dass etwas Ungewöhnliches herauskommt. Oder wenn Unternehmen ihre Werbegeschenke so gestalten, dass sie vordergründig keinen hohen Wert haben, ideell aber unbezahlbar sind. Sport- oder Konzerttickets sind immateriell viel wertvoller als die aufgedruckten 30 Euro, wenn eine Veranstaltung seit Monaten ausverkauft ist. Es geht nicht nur darum, ob Werbegeschenke steuerfrei sind, Beschenkte sie also nicht versteuern müssen. Ins Gespräch bei der Rechtsanwaltskanzlei gehören auch neue Entwicklungen zum Thema Compliance. Beschäftigte sollten die Tücken des Themas ebenfalls kennenlernen – in Schulungen zur Compliance-Strategie für Werbegeschenke.

Werbegeschenke für Kunden rechtlich einwandfrei gestalten

Diese Punkte gehören bei der Strategieentwicklung und Schulungen zum Thema Werbegeschenke für Kunden auf die To-Do-Liste:

  • Kein Compliance-Verstoß. Wer Beschäftigte anderer Unternehmen mit kleinen Aufmerksamkeit bedenkt, muss die dortigen Compliance-Regeln kennen. Oft orientieren sich Limits an der 35-Euro-Grenze, bis zu der Präsente als Betriebsausgabe ansetzbar sind. Manche Behörden bleiben darunter, München beispielsweise mit einem Höchstbetrag von 25 Euro. Oder es dürfen gar keine Werbegeschenke für Kunden angenommen werden.
  • Kein Luxus. Präsente sollten auch ohne solche Richtlinien im Rahmen bleiben. Bei Geschenken für Geschäftspartner gilt es, jedweden Verdacht der Korruption oder Bestechung auszuschließen. Achtung: Man weiß nie, wo jemand später mal arbeitet. Unerwartete Umstände können staatsanwaltschaftliche Ermittlungen auslösen, falls etwa der Eindruck der Vorteilsnahme entsteht. Spätestens seit der Ex-EnBW-Vorstandschef Utz Claassen vor der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland sieben Politiker mit WM-Tickets bedachte und ein Verfahren wegen möglicher Korruption folgte, sind Bundesliga-Logen und Hospitality-Pakete ein heißes Thema.
  • Keine Forderung. Natürlich dürfen Werbegeschenke für Kunden, ob bei einer Messe oder anderen Terminen, mit einer persönlichen Botschaft kommen. Die sollte allerdings allgemein und neutral formuliert sein. Und das Präsent mit nichts verbinden, das über den Wunsch auf weitere gute Zusammenarbeit hinausgeht. Selbst ohne rechtliche Folgen wäre es ein Zeichen von schlechtem Stil.
  • Kein Druck. Eine besondere Gratwanderung ist das Nachfassen nach Geschäftsterminen, wenn man Kontakte vertiefen oder intensiver über eine Zusammenarbeit reden will. Eine Nachfrage, ob die Ideen für Werbegeschenke gefallen haben, darf keinesfalls als Erinnerung erscheinen, endlich einen Auftrag zu erteilen. Auch hier gilt: Selbst was juristisch unproblematisch ist, kann ein schlechtes Licht auf Schenkende werfen.
  • Umfassende Klarheit. Integraler Bestandteil jeder Geschenkstrategie ist der laufende Austausch mit der Rechtsanwaltskanzlei, ob beim Gestalten der Werbegeschenke oder Formulierungen eventuell nachzubessern ist. Neue Urteile oder auch veränderte Richtlinien in großen Unternehmen könnten zu einem Überdenken der Strategie zwingen.

Quelle: TRIALOG

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Inventur

Von der Inventur zum Jahresabschluss

Grundlagen der Inventur

Bei der Inventur stellen Unternehmen jährlich eine Liste ihrer Vermögen und Schulden auf. Das ist die Grundlage für ihre Bilanz. Wichtig ist es, die Inventur korrekt durchzuführen, sonst kann das Finanzamt die Buchhaltung für nichtig erklären und den gesamten Jahresabschluss aberkennen. Dann können zusätzliche Inventuren anfallen, oder die Steuern werden geschätzt. Wer zur Inventur verpflichtet ist, welche Verfahren zulässig sind und welche Fristen gelten, erfährst Du in diesem Beitrag.

Was ist eine Inventur?

Die Inventur ist die jährliche Bestandsaufnahme und Bewertung aller Vermögen und Schulden eines Unternehmens. Sie umfasst sowohl materielles Vermögen wie Warenbestände oder den Fuhrpark als auch immaterielle Vermögensgegenstände wie Patente oder Lizenzen, die, sich nicht anfassen lassen. Die Inventur dient dem Nachweis der ordnungsgemäßen Buchführung eines Unternehmens.

Die Aufnahme der Warenbestände und Güter erfolgt bei der körperlichen Inventur. Man zählt, misst und wiegt. In Ausnahmefällen ist auch das Schätzen erlaubt. Ist das physische Erfassen nicht möglich, darf man Bestände anhand von Buchhaltungsbelegen oder Verträgen aufnehmen. Die Ergebnisse sind schriftlich in Form eines Inventars festzuhalten. Dieses listet alle Positionen nach Art, Menge und Wert auf. So lassen sich die in den Büchern geführten Sollbestände prüfen. Bei Abweichungen müssen diese an den tatsächlich vorhandenen Inventurbestand angepasst werden. Gewinne oder Verluste aus den Korrekturen gehen in voller Höhe in die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ein.

Ziele der Inventur

Die Bestandsaufnahme über die Inventur gibt einen guten Überblick über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens. Aber das ist nicht alles: Bei der Inventur prüfen Unternehmen die in der Buchhaltung geführten Bestände, indem sie diese mit den tatsächlichen Beständen abgleichen. So kannst Du die ordnungsgemäße Buchführung nachweisen. Dabei kann es auch zu Differenzen kommen, denn im Verlauf eines Geschäftsjahres sind Verluste nicht unüblich. Durch die Kontrolle lassen sich Beschädigungen, Diebstahl oder fehlerhafte Bestellungen aufdecken und die Lagerbuchhaltung korrigieren. Die bei der Inventur ermittelten und bewerteten Bestände sind zudem Grundlage für den Jahresabschluss. Denn nicht die Buchbestände, sondern die Bestände aus dem Inventar werden in die Bilanz übernommen.

Wer eine Inventur durchführen muss

Alle Kaufleute, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, müssen für die Erstellung ihrer Bilanz eine Inventur durchführen. Diese Pflicht ergibt sich aus §240 HGB sowie §140 und §141 AO. Unternehmer, die lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen, unterliegen dieser Pflicht nicht.

Unternehmen sind verpflichtet,

  • bei Eröffnung und Übernahme eines Unternehmens,
  • zum Schluss jedes Geschäftsjahres und
  • bei Auflösung oder Veräußerung des Unternehmens

ihre Vermögen und Schulden bei einer Inventur aufzustellen.

Quelle: Homepage BuchhaltungsButler

 

 

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Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung (DSGVO)

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist auch für Kfz-Werkstätten verbindlich.

Die DSGVO fordert von Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, einen verantwortungsvollen Umgang mit diesen Daten. Dazu gehört auch, dass Du Deine Kunden über die Verarbeitung seiner Daten informierst und ihnen ihre Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung erklärst. Die folgenden Informationen sind dabei besonders wichtig:

  • Welche Daten werden gespeichert?
  • Warum und wofür werden genau diese Daten gespeichert?
  • Wo und wie werden die Daten gespeichert?
  • Wer hat Einsicht in die Daten und an wen werden sie weitergegeben?
  • Wie lange werden die Daten gespeichert?
  • Welche Rechte haben Sie als betroffene Person?
  • Wie und wo können Sie Löschung und Änderung Ihrer Daten verlangen?

Informationspflicht in der Kfz-Werkstatt

Auch in Deiner Werkstatt werden personenbezogene Daten benötigt, um das Geschäft abzuwickeln. Dabei sind nicht nur Kunden, sondern auch Mitarbeiter und Lieferanten betroffen. Bitte nimm die Informationspflicht sehr ernst und überprüfen regelmäßig, welche Tätigkeiten personenbezogene Daten erfordern. Zu diesen Tätigkeiten gehören zum Beispiel:

  • Teilebestellungen (auch Daten der Lieferanten sind personenbezogene Daten)
  • Erstellung von Angeboten
  • Erstellung von Rechnungen
  • HU/AU-Überprüfung
  • Versand von Angeboten/Erinnerungen

Informationspflicht: Vorlage für Werkstätten

Um die Informationspflicht der DSGVO praktikabel umsetzen zu können, empfehlen wir Dir, jedem Kunden beim Erstbesuch ein Informationsblatt auszuhändigen, auf dem die vorgeschriebenen Informationen enthalten sind. Am besten wäre es, Deinen Kunden das Blatt auch unterschreiben zu lassen, um im Streitfall einen Nachweis zu haben.

Vorlage / Download:

Wir haben eine Vorlage für die Datenschutzerklärung speziell für Kfz-Werkstätten ausgearbeitet. Du solltest diese Vorlage jedoch noch an Deine Werkstatt anpassen. Bitte beachte dabei aber, dass die Vorlage nicht für jeden Betrieb geeignet ist und eine Anpassung durch einen Experten erforderlich sein kann. Die Vorlage ist jedoch eine gute Basis, um die Informationspflicht der DSGVO zu erfüllen.

 

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Arbeitsgänge

Video: Werkstatt.NXT – Kataloge selbst anlegen

Wie wäre es, wenn du einen schön strukturierten Auftrag mit wenigen Klicks erstellen könntest? Wäre doch gut, oder. Nun, dafür haben wir eine tolle Funktion in Werkstatt.NXT für dich entwickelt.

Mit der Katalog-Funktion kannst du immer wiederkehrende Arbeiten, Teile und Texte fest hinterlegen und mit wenigen Klicks in den Auftrag ziehen.

Wie das geht, zeigen wir Dir in diesem Video:

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Mehr erfahren

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Fangen wir mit Artikeln an. Es stehen folgende Felder zur Verfügung:

  • Artikelnummer: Hier kannst du zum Beispiel die Ersatzteilenummer des Herstellers nehmen, oder du denkst dir eine eigene Nummer dafür aus.
  • Titel: Diese Artikel-Bezeichnung wird in der Rechnung fett gedruckt.
  • Beschreibung: In dem Feld können Zusatzinformationen hinterlegt werden. Diese erscheinen auf der Rechnung dann in der zweiten Zeile unter dem Titel.
  • Bestellnummer: Trage hier die Bestellnummer deines Lieferanten ein.
  • Einheit: Wähle aus, ob der Artikel in Stück, Liter, Pauschal, m oder kg berechnet wird.
  • Bei Umsatzsteuer kannst du zwischen 19%, 7% oder 0% wählen, je nachdem was du in den Stammdaten angelegt hast. Mit 0 % kannst du dann auch einen durchlaufenden Posten wie eine HU/AU weiterberechnen.
  • Die letzten beiden Felder sind für den Einkaufspreis und den Verkaufspreis (Netto).

Kommen wir zu den Arbeitsgängen:

  • Das erste Feld ist für die die Arbeitsgangnummer.
  • Titel: Diese Arbeitsgang-Bezeichnung wird in der Rechnung fett gedruckt.
  • Beschreibung: Wie beim Artikel können in diesem Feld Zusatzinformationen hinterlegt werden. Diese erscheinen auf der Rechnung dann in der zweiten Zeile unter dem Titel.
  • Menge: Trage hier die vorgesehene Arbeitszeit ein.
  • Einheit: Du kannst wählen zwischen Stunden, Tage, AW oder Pauschal.
  • Bei der Umsatzsteuer ist bei Dienstleistung immer die 19% richtig.
  • Beim Verkaufspreis trägst du den Betrag ein, der mit der Menge berechnet wird. Also deinen Stundensatz, wenn du als Einheit „Stunden“ gewählt hast. Oder einen Pauschalbetrag, wenn du „Pauschal“ bei Einheit eingetragen hast.
  • Der Verkaufspreis errechnet sich dann aus Menge mal Verkaufspreis, in der Regel Stunde mal Stundenverrechnungssatz.

Als letztes kommen wir zu den Textbausteinen. Hier stehen dir die Felder

  • Textnummer
  • Titel
  • Beschreibung

zur Verfügung.

Im Angebot oder Auftrag kannst du dann über „Neue Position hinzufügen“ auf alle Positionen aus den Katalogen zugreifen.

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Erweiterungen

Laufend Erweiterungen in Werkstatt.NXT

Unser motiviertes Entwicklerteam ist ständig dabei, Werkstatt.NXT immer besser zu machen und um tolle Funktionen zu ergänzen. Zum Beispiel haben wir Anfang 2023 folgende Erweiterungen hinzugefügt:

Stornorechnungen

Du kennst das sicherlich. Die Reparatur ist durchgeführt, Du hast auch schon die Rechnung gedruckt. Und da fällt Deinem Kunden bei der Abholung noch ein, dass er noch einen Liter Öl mitnehmen will und das aber mit auf die Rechnung soll. Oder du hast selbst bei der Rechnungserstellung eine Position vergessen aufzuführen. Und jetzt? Ganz einfach. Die Rechnung muss storniert und neu erstellt werden. Dafür gibt es in deinem Werkstattprogramm Werkstatt.NXT die Stornotaste. Diese Funktion wurde nun erweitert:

  • Stornorechnungen werden nun in einer eigenen Liste in der Rechnungsübersicht angezeigt.
  • Das Senden, Drucken und Herunterladen von Stornorechnungen wird nun über die neue Detailansicht durchgeführt.
  • In den Downloads können nun auch die Daten von Stornorechnungen (CSV) heruntergeladen werden.

Erweiterte Funktion: Rechnungs- und Zahlungsstatus

Als Vorbereitung auf die Einführung von Rechnungskorrekturen haben wir den bisherigen „Rechnungsstatus“ getrennt, sodass jetzt zwei Status bei Rechnungen existieren:

  • Rechnungsstatus (Offen/Überfällig/Erledigt/Storniert)
  • Zahlungsstatus (Unbezahlt/Teilbezahlt/Bezahlt/Storniert)

Folgende Kombinationen der Status sind möglich:

  • Offen – Unbezahlt
  • Offen – Teilbezahlt
  • Überfällig – Unbezahlt
  • Überfällig – Teilbezahlt
  • Erledigt – Bezahlt
  • Storniert – Storniert

Der Übergang von Offen zu Überfällig ist nach wie vor vom Zahlungsziel des Kunden abhängig (wie zuvor der Übergang von Unbezahlt/Teilbezahlt zu Überfällig).

Erweiterte Funktion:

Es ist nun möglich, beim Erfassen von Zahlungen zu einer Rechnung eine optionale Bemerkung zu erfassen.

Dokumente herunterladen/drucken/senden – Verbesserungen

„Du kannst nun Dokumente direkt herunterladen, drucken oder senden, da die Optionen jetzt weniger versteckt und leichter zugänglich sind. Die Druckvorschau von Dokumenten wurde für Mobilbetriebssysteme verbessert. Du kannst nun direkt den browser-eigenen Druckdialog aufgerufen. Die Optionen ‚Kopieren in Angebot‘ und ‚Kopieren in Auftrag‘ wurden ebenfalls in die untere Leiste verschoben, um einfacher darauf zugreifen zu können.

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Altteilsteuer

Die Altteilsteuer

Die Altteilsteuer ist im deutschen Umsatzsteuerrecht eine besondere Form der Umsatzsteuer in der Kfz-Branche. Sie entsteht, wenn Kunden Austauschteile eines Kraftfahrzeugs ersetzen lassen. Diese Steuer wird von der Werkstatt oder dem Händler an das Finanzamt abgeführt und für den Kunden auf der Rechnung separat aufgeführt. Beim Austausch von Teilen eines Kraftfahrzeuges kommt es umsatzsteuerlich zu einem Tausch mit Baraufgabe. Diese umsatzsteuerrechtliche Beurteilung geht zurück auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 1962 und bedeutet, dass der Kfz-Unternehmer als Gegenleistung für das Neuteil vom Kunden das reparaturbedürftige Altteil und die Differenz zwischen beiden Werten in Geld erhält. Die Hingabe des Altteils durch den Kunden löst Umsatzsteuer aus, die vom Kfz-Unternehmer zu berechnen ist. Als Kfz-Unternehmer gelten neben Autowerkstätten auch die Fahrzeug- bzw. Teilehersteller sowie Großhändler.

Ermittlung der SteuerAltteilsteuer

Die Altteilsteuer entspricht dabei der aktuellen vollen Umsatzsteuer (derzeit 19 %) auf die Bemessungsgrundlage, die nach § 10 Abs. 2 Satz 2 UStG zu ermitteln ist. Die Bemessungsgrundlage ist ein Durchschnittswert, der mit 10 % des Listenpreises des gleichwertigen Neuteils (ohne Nachlässe und ohne Umsatzsteuer) definiert ist.

Beispiel-Rechnung:

1 Austauschmotor
1.000,00 €
+ Umsatzsteuer (19%)
190,00 €
+ Umsatzsteuer auf den Wert des Anteils von 100€
(10% von 1.000€)
19,00 €
= Bruttosumme
1.209,00 €

Das Verfahren

Die auf die Hingabe des Altteiles entfallende Umsatzsteuer ist vom Kfz-Unternehmer auf der Rechnung gesondert aufzuführen, innerhalb der Buchführung gesondert aufzuzeichnen und im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt abzuführen. Ist der Kunde selber vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer, kann er die Altteilsteuer als Vorsteuer geltend machen.

Ist der Kunde ein Land- und Forstwirt, der seine Umsätze nach § 24 UStG pauschal versteuert, steht diesem kein Vorsteuerabzug zu. In diesen Fällen muss der Kfz-Unternehmer dem Land- und  Forstwirt 10,7 % des Altteilwertes wieder gutschreiben, sodass dieser im Ergebnis mit einer Altteilsteuer von 8,3 % belastet wird. Privatkunden und Unternehmer, die nicht Vorsteuerabzugsberechtigt sind, zahlen im Ergebnis 19 % Umsatzsteuer sowohl auf das Neuteil als auch auf 10 % des Neuteilwertes, was im Ergebnis einer Belastung mit Umsatzsteuer von 20,9 % des Nettopreises des Neuteils entspricht.

Quelle: www.steuerklassen.com/lexikon/altteilsteuer

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Fahrzeugscheinscanner

Werkstatt.NXT- Fahrzeugscheinscanner

Die Daten vom Fahrzeugschein einfach ins Werkstattprogramm einlesen. Geht das? Klar, mit der tollen Funktion Fahrzeugscheinscanner in Werkstatt.NXT kannst Du die Kunden- und Fahrzeugdaten einfach einlesen.

Wie schnell und einfach das geht, zeige ich Dir in diesem Video.

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Es gibt mehrere Möglichkeiten, den Fahrzeugschein einzuscannen

  1. Du setzt einen Dokumenten-Scanner ein
  2. Du nutzt eine an den PC angeschlossene Kamera
  3. Du arbeitest mit einem größeren Tablet und nutzt die eingebaute Kamera
  4. Es liegt eine Kopie des Fahrzeugscheins schon als Bilddatei vor, die Du einlesen kannst.

In dem Video zeigen wir den Fahrzeugscheinscanner an drei Bespielen. Zunächst mit dem Dokumenten-Scanner. Dann mit einem Tablet und zum Schluss mit dem Einlesen einer bereits vorliegenden Bilddatei.

Du siehst, die Kunden- und Fahrzeugdaten werden zuverlässig erkannt und stehen sofort Deinem Werkstattprogramm zur Verfügung. Schnell und fehlerfrei. Das ist doch mal eine Erleichterung.

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Kundenbindung

Kundenbindung einfach gemacht

Das Geheimnis der Kundenbindung – so funktioniert es!

Gutes Marketing ist das A und O in der Kundengewinnung. Um Bestandskunden erfolgreich zu binden, musst Du Dich zuerst auf die Gewinnung neuer Kunden konzentrieren. Sucht ein Kunde Deine Werkstatt auf, hast Du die erste Hürde genommen und stehst nun vor der Herausforderung, den / die Kunden an Dein Unternehmen zu binden. Wie funktioniert das und was kostet das?

Die Herausforderung der Neukundengewinnung meistern

Fakt ist: Mit hochwertiger Werbung, Anzeigen in Zeitungen und Social Media Marketing machst Du auf Dich aufmerksam. Hinweisschilder mit dem Logo der  Werkstatt an viel befahrenen Straßen, Autowerbung und personalisierte Kleidung mit Deinem Firmenlogo sind ebenfalls effektiv. Als Sponsor von Veranstaltungen und Vereinen kannst Du Deine Werkstatt in den Fokus stellen und Dir sicher sein, dass Du im Anschluss einige neue Erstkunden hast.

Die beste Werbung ist Mundpropaganda. Um davon zu profitieren, braucht Deine Werkstatt einen kundenorientierten Service und sollte sich in puncto Freundlichkeit, Kostenfaktor und Leistungen von der Konkurrenz abheben. Tipp: Kleine Arbeiten kannst Du auch mal „umsonst“ vornehmen. Sei Dir sicher, dass der Kunde wieder zu Dir kommt, wenn er das nächste Mal eine größere Reparatur durchzuführen hat.

Tipps für die Kundenbindung in Deiner Werkstatt

Sei freundlich und gib dem Kunden ein gutes Gefühl

Sicherlich sind günstige Preise für viele Kunden ein hauptsächlicher Entscheidungsgrund. Doch ein freundlicher Chef und ebenso freundliche Mechaniker sind Gold wert. Um zu erreichen, dass Deine Kunden wiederkommen und dass sie Deine Werkstatt empfehlen, brauchst Du ein freundliches Lächeln und gute Laune (auch wenn Du mal einen „schlechten Tag“ hast). Freundlichkeit ist ein Türöffner und das günstigste Tool, um neue Kunden zu gewinnen und den Grundstein dafür zu legen, dass sich Deine Werkstatt als gute Wahl herumspricht.

Umfassende und verständliche Informationen

Der Mechaniker ist der Spezialist und der Kunde kommt zu Dir, weil er Unterstützung oder einfach nur eine ausführliche Information benötigt. Eine gute Werkstatt erkennt man daran, dass der Kunde über alle notwendigen und empfohlenen Arbeiten informiert wird. Dazu gehört auch, dass Du Gründe nennst und dass Du die ungefähren Kosten ansprichst. Gibt einem Kunden niemals das Gefühl, dass er keine Ahnung hat und dass man in der Werkstatt schon das Richtige tun wird.

Folgende Informationen sind zur Vertrauensbildung und damit im Rahmen der Kundenbindung wichtig.

  • Welche Arbeiten am Fahrzeug werden gemacht und warum sind sie nötig?
  • Mit welchen Kosten sollet der Kunde (ungefähr) rechnen?
  • Wie lange dauert die Reparatur höchstens?
  • Wenn verfügbar: Braucht der Kunde einen Leihwagen?

Umfangreiche Informationen sind wichtig für den Kunden, denn er muss die Reparatur zeitlich und finanziell einplanen. Fühlt er sich gut informiert und begegnest Du ihm mit Fairness, vertraut er Dir und der Schock einer unerwartet hohen Rechnung bleibt aus.

Tipp: Sollte sich im Verlauf der Reparatur ein zusätzlicher Kostenfaktor ergeben, rufst Du den Kunden an und fragst, ob die nicht besprochene Instandsetzung (und zu welchem Preis) gleich mit erfolgen soll. Grundsätzlich solltest Du den Kunden anrufen, sobald sich eine Veränderung ergibt. Dabei hältst Du Dich an vereinbarte Zeiten und bist verlässlich. Muss ein Kunde mehrfach in der Werkstatt anrufen und bekommt nur unverbindliche Aussagen, wird er nach der Abholung seines Fahrzeugs nicht wiederkommen.

Frage Deinen Kunden nach seiner ehrlichen Meinung

Die Reparatur ist erfolgt und die Rechnung ist erstellt. Holt der Kunde sein Auto ab, nimm Dir die Zeit, ihn nach seiner Meinung zu fragen und Dich zu erkundigen, ob er mit dem gesamten Ablauf zufrieden ist. Auch wenn Du in Einzelfällen eine Kritik bekommst, hilft Dir die Befragung dabei, Dich zukünftig noch besser auf Deine Kunden einzustellen und zu wissen, was in diesem Fall suboptimal gelaufen ist. Dazu kommt, dass sich Dein Kunde wertgeschätzt und ernst genommen fühlt. Bekommst Du ein Lob, motiviert es Dich und Du weißt, dass Du alles richtig gemacht hast. Auch auf Deinen Kunden wirkt sich die Befragung positiv aus. Denn wenn er seine Meinung ausspricht, manifestiert er sie und wird sich selbst darüber bewusst, dass er mit der Leistung und mit Deinem Kundenumgang zufrieden ist.

Nimm einen Kunden nie als Selbstverständlichkeit an

Ein Dankeschön auf der Rechnung ist in Werkstätten üblich, doch es reicht nicht aus. Denn was den Kunden auf seiner Rechnung wirklich interessiert ist der Gesamtbetrag. Kaum jemand macht sich die Mühe, den Standardtext zu lesen. Bedankst Du Dich persönlich und bist dabei aufrichtig, hat das eine ganz andere Wirkung und sichert Dir Folgeaufträge. Diese kleine Aufmerksamkeit, die Dich nur wenige Sekunden Deiner Zeit kostet, erzielt eine große Wirkung. Mit Deinem persönlichen Dankeschön zeigst Du, dass Du den Weg des Kunden in Deine Werkstatt nicht als Selbstverständlichkeit betrachtest und dass Du Dich darüber freust, dass er Dich gewählt hat.

Die persönliche Note macht den Unterschied

Es gibt viele Wartungsarbeiten, die in regelmäßigen Intervallen durchgeführt werden müssen. Wenn Du Deine Bestandskunden freundlich daran erinnerst, kannst Du Dir sicher sein, dass die Botschaft ankommt. Dabei kannst Du Dich nach Belieben für eine E-Mail, eine SMS oder eine WhatsApp Nachricht entscheiden. Auch Anrufe und schriftliche Erinnerungen in der Post sind Möglichkeiten, die heute allerdings seltener gewählt werden. Allein durch diese Erinnerungen nimmt der Kunde Deine Werkstatt als Helfer wahr und freut sich darüber, dass er dank der Erinnerung keinen wichtigen Termin verpasst.

Was würdest Du erwarten?

Der beste Tipp in der Bestandskundenbindung ist der, dass Du Deine Kunden so behandelst, wie Du selbst behandelt werden möchtest. Kommst Du mit einem platten Reifen in die Werkstatt, wirst sofort dran genommen und hältst in der Wartezeit einen frischen Kaffee in der Hand, hast Du sicherlich einen positiven Eindruck. Stimmt dann auch noch die Rechnung, ist die Wahrscheinlichkeit, dass Du wiederkommst, groß. Die am besten besuchten Werkstätten sind die, in denen sich ein Kunde fair behandelt und wertgeschätzt fühlt. Das kannst Du ganz einfach erreichen, in dem Du Dich immer in die Position des Kunden versetzt und überlegst, worauf Du in der jeweiligen Situation wertlegen würdest.

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Angebot

Angebot und Auftrag mit Werkstatt.NXT anlegen und abrechnen

Nachdem Du Deine Unternehmensdaten erfasst hast kannst Du nun ein Angebot bzw. einen Auftrag anlegen und Kunden- und Fahrzeugstammdaten erfassen.

Wie schnell und einfach das geht, zeige ich Dir in diesem Video.

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Nehmen wir einmal an, Dein Kunde Peter Mühlacker bringt seine Opel zu Dir in die Werkstatt, weil die die Batterie geprüft und ggf. ersetzt werden sollen. Wähle in Werkstatt.NXT den Menüpunkt „Angebot“ und dann „Angebot erstellen“ an.

Da Herr Mühlacker noch nicht im System erfasst ist, lege zunächst die Kunden und Fahrzeugdaten an. Mit „Fahrzeug abrufen“ stellt Dir Werkstatt.NXT auf Basis der KBA-Daten schon einmal einig Fahrzeugdaten zur Verfügung. Toller Service, nicht?

Fülle nun die restlichen Felder aus und ordne die Fahrzeugdaten Deinem Kunden zu. Jetzt kannst Du das Angebot erstellen.

Die Arbeits- und Ersatzteilpositionen könne entweder manuell hinzugefügt werden. Oder viel eleganter, Du kannst Dir die Daten von einem Teilekatalog eines Lieferanten holen. Nehmen wir in dem Beispiel den WMkat+ von WM SE. Übergib den Auftrag an WMkat+. Du siehst, die Fahrzeugdaten wurden komplett übergeben.

Nun suchen wir die Batterie, holen die Arbeitswerte dazu, und legen alles in den Warenkorb. Fertig. Du kannst das Teil im WM-Katalog bestellen oder nur an Werkstatt.NXT für das Angebot übergeben. Wechsel nun zurück nach Werkstatt.NXT und importiere die Daten vom WMkat+. Du siehst, die Arbeitswerte und das Teil wurden komplett übernommen. Stelle das Angebot fertig.

Wenn Dein Kunde dem Auftrag zustimmt, kannst du ihn als Übermittelt und als Angenommen markieren. Den Auftrag kannst Du nun ausdrucken oder per E-Mail versenden. Zeigen wir hier den E-Mail-Versand. Nun kannst Du mit der Arbeit beginnen. Wenn Du fertig bist, kannst Du den Auftrag abschließen und fakturieren. Die Rechnung kannst Du wieder drucken oder per E-Mail versenden. Zeigen wir jetzt den Druckvorgang.

Das ist doch einfach und komfortabel, eben einfaches Werkstattmanagement.

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