Allgemeine Vertragsbedingungen (AGBs) für die Nutzung von Onlinesoftware-Applikationen (insb. NXT)

1. Geltung der Vertragsbedingungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über den Erwerb und die Nutzung der angebotenen Online-Dienste (z.B. NXT) und deren Zusatzmodule (zusammen „Onlinesoftware-Applikationen“) zwischen der WERBAS GmbH (im Folgenden: WERBAS) und dem Unternehmen (im Folgenden: Kunden).


(2) Die angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden von WERBAS abgelehnt.


(3) Für die Nutzung von anderen WERBAS Produkten gelten ergänzend die Allgemeinen Nutzungsbedingungen, die WERBAS für die jeweiligen Produkte bereitstellt.


(4) Werden ergänzende Serviceleistungen (z.B. Beratungen, Schulungen) im Zusammenhang mit den Onlinesoftware-Applikationen erbracht, sind diese Gegenstand separater vertraglicher Vereinbarungen.


(5) Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten auch für spätere Software Updates und Upgrades der Onlinesoftware-Applikationen, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, sofern nicht bei Bereitstellung der späteren Version oder Erweiterung abweichende Vereinbarungen getroffen.


(6) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, die WERBAS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

(1) Die WERBAS stellt dem Kunden ab dem vereinbarten Zeitpunkt für die vertraglich und/oder in der Rubrik „Produkt Details“ bestimmte Dauer die Onlinesoftware-Applikation über das Internet zur Nutzung zur Verfügung und ermöglicht den Zugang zu dieser. Die Onlinesoftware-Applikationen sind für den Kunden über das Internet erreichbar.


(2) Übergabepunkt für die vertraglichen Leistungen der WERBAS ist der Routerausgang der von der WERBAS genutzten Rechenzentren zum Internet. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.


(3) Die WERBAS behält sich das Recht vor, unentgeltlich bereitgestellte Onlinesoftware-Applikationen zu ändern, neue Onlinesoftware-Applikationen unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen und die Bereitstellung unentgeltlicher Onlinesoftware-Applikationen einzustellen. Die WERBAS wird hierbei auf die berechtigten Interessen des Bestellers Rücksicht nehmen. Kostenpflichtige Onlinesoftware-Applikationen können jederzeit – auch innerhalb des bestehenden Vertragsverhältnisses – an geänderte rechtliche oder technische Bedingungen, API-Kompatibilität oder im Hinblick auf Weiterentwicklungen der Onlinesoftware-Applikationen oder des technischen Fortschritts angepasst werden, wobei die vereinbarten Grund-Funktionalitäten der Onlinesoftware-Applikationen erhalten bleiben.

3. Erwerb der Lizenzen, Vertragsschluss

(1) Um die Onlinesoftware-Applikationen nutzen zu können, muss der Kunde das entsprechende Produkt auswählen und erwerben. Neukunden können die Online-Applikation 30 Tage kostenlos testen. Die anschließenden Lizenzen sind auf zeitlich begrenzte Perioden befristet und ergeben sich aus dem Online-Angebot. Einzelheiten lassen sich der Produkt-Detailansicht entnehmen.


(2) Mit Darstellung der Lizenzen geben wir ein Angebot an den Kunden zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde das Angebot mit Klick auf den „Kostenpflichtig Kaufen“-Button durch Freigabe der Zahlung annimmt.


(3) Die Vertragssprache ist Deutsch. Der Bestelltext wird gespeichert und dem Kunden mit den Bestelldaten sowie diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen per E-Mail übersendet. Darüber hinaus ist der Bestelltext nicht abrufbar.

4. Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise für Onlinesoftware-Applikationen der WERBAS ergeben sich aus dem Online-Angebot.


(2) Alle im WERBAS.Cloud Lizenz Shop ersichtlichen Preise verstehen sich netto, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.


(3) Zahlungen sind wie im Bestellprozess angegeben möglich.


(4) Rechnungsbeträge sind sofort nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig.

5. Vertragslaufzeit, Dauer der Lizenz

(1) Der Nutzungsvertrag wird für die vertraglich vereinbarte oder in den Produkt Details angegebenen Laufzeit fest abgeschlossen. Sofern nicht abweichend vereinbart, verlängert sich die Laufzeit danach jeweils um einen Monat (Verlängerungslaufzeit), sofern nicht einer der Vertragspartner den Vertrag auf das Ende der festen Laufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit kündigt.


(2) Im Übrigen bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund unberührt.


(3) Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Sofern WERBAS eine andere Möglichkeit in den Onlinesoftware-Applikationen vorsieht, ist auch eine Kündigung über den dortigen Weg möglich.

6. Nutzungsrechte

(1) Die Onlinesoftware-Applikationen sind urheberrechtlich geschützt. Die WERBAS räumt dem Kunden das auf die vertraglich bestimmte Laufzeit beschränkte, einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Onlinesoftware-Applikationen in dem in diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen beschriebenen Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Alle nicht ausdrücklich gewährten Nutzungsrechte verbleiben beim Urheber bzw. bei der WERBAS. Die Software kann nur während der Dauer einer gültigen Lizenz genutzt werden.


(2) Der Kunde darf die Onlinesoftware-Applikationen nur vervielfältigen, soweit dies für die bestimmungsgemäße Nutzung der Onlinesoftware-Applikationen notwendig ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Onlinesoftware-Applikationen in den Arbeitsspeicher, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Onlinesoftware-Applikationen auf lokalen Datenträgern der vom Kunden eingesetzten Hardware.


(3) Über die Zwecke des Nutzungsvertrags hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, die Onlinesoftware-Applikationen oder andere als seine eigenen Daten zu nutzen, zu vervielfältigen, herunterzuladen oder die Onlinesoftware-Applikationen entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen oder außerhalb des vereinbarten Nutzerkreises Dritten zugänglich zu machen.

7. Geschützte Inhalte

(1) Die durch die WERBAS oder sonstige Dritte über die Onlinesoftware-Applikationen bereitgestellten Inhalte (wie. z.B. verfügbare Fahrzeugdaten, Firmendaten, …) sind überwiegend geschützt durch das Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht oder durch sonstige Schutzrechte und stehen jeweils im Eigentum der WERBAS oder sonstigen Dritten, welche die jeweiligen Inhalte zur Nutzung über die Onlinesoftware-Applikationen durch den Kunden (z.B. über entsprechende Schnittstellen) zur Verfügung gestellt haben. Die Zusammenstellung der Inhalte ist als solche ebenfalls urheberrechtlich geschützt. Der Kunde ist lediglich berechtigt diese Inhalte gemäß dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie der in den Onlinesoftware-Applikationen vorgegebenen Funktionalitäten und Dienste nutzen.


(2) Soweit nicht in diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen ausdrücklich erlaubt oder in den Onlinesoftware-Applikationen durch eine entsprechende Funktionalität (z.B. Download-Button) ermöglicht wird, (a) darf der Kunde die in den Onlinesoftware-Applikationen verfügbaren Inhalte ausschließlich für eigene interne Geschäftszwecke nutzen. Eine darüberhinausgehende gewerbliche Nutzung der verfügbaren Inhalte ist untersagt. Dieses Nutzungsrecht ist auf die Dauer der vertragsgemäßen Nutzung der Onlinesoftware-Applikationen beschränkt;  (b) ist es dem Kunden untersagt, die verfügbaren Inhalte ganz oder teilweise zu bearbeiten, zu verändern, zu übersetzen, vorzuzeigen oder vorzuführen, zu veröffentlichen, auszustellen, zu vervielfältigen oder zu verbreiten (einschließlich Verwendung von sog. iFraming). Ebenso ist es untersagt, Urhebervermerke, Logos und sonstige Kennzeichen oder Schutzvermerke zu entfernen oder zu verändern.


(3) Zum Herunterladen von Inhalten („Download“), zum Versenden per E-Mail sowie zum Ausdrucken von Inhalten ist der Kunde nur berechtigt, soweit dem Kunden eine entsprechende Möglichkeit als Funktionalität (z. B. mittels eines Download-Buttons) zur Verfügung steht.


(4) An den vom Kunden ordnungsgemäß heruntergeladenen, versandten bzw. ausgedruckten Inhalten erhält dieser jeweils ein zeitlich unbefristetes und nicht ausschließliches Nutzungsrecht für die Nutzung zu eigenen internen Zwecken sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Nutzung ausdrücklich zulässig ist. Im Übrigen verbleiben sämtliche Rechte an den Inhalten beim ursprünglichen Rechteinhaber.


(5) Die zwingenden gesetzlichen Rechte (einschließlich der Vervielfältigung zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch nach § 53 UrhG) bleiben unberührt.


(6) Die auf Onlinesoftware-Applikationen verfügbaren Inhalte stammen teilweise von der WERBAS und teilweise von sonstigen Dritten („Drittinhalte“). WERBAS führt bei Drittinhalten keine Prüfung auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit durch und übernimmt daher keinerlei Verantwortung oder Gewährleistung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Aktualität der Drittinhalte. Dies gilt auch im Hinblick auf die Qualität der Drittinhalte und deren Eignung für einen bestimmten Zweck.

8. Bereitstellung der Software, Speicherung von Kundendaten

(1) Die WERBAS stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrages die Software über das Internet zur Nutzung zur Verfügung und ermöglicht den Zugang zu dieser. Zu diesem Zweck speichert die WERBAS die Software auf einem Server, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.


(2) Die WERBAS darf ihre Leistungen durch den Einsatz von Subunternehmern erbringen. Der Einsatz von Subunternehmern entbindet die WERBAS nicht von der Verantwortung für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten.


(3) Für die Nutzung der Onlinesoftware-Applikationen ist die Speicherung von nicht personenbezogenen Daten des Kunden durch die WERBAS erforderlich („Kundendaten“). Der Kunde räumt der WERBAS hiermit das dauerhafte, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, nichtausschließliche Nutzungsrecht an diesen Daten ein (einschließlich des Rechts, diese zu modifizieren und zu vervielfältigen), um der WERBAS die Erbringung der Onlinesoftware-Applikationen zu ermöglichen, die zur Verfügung gestellten Dienste zu analysieren und zu verbessern und weitere Dienste zu entwickeln. Die WERBAS darf insbesondere auch Vervielfältigungen der Kundendaten (insb. in den Arbeitsspeicher) vornehmen, die einen integralen und wesentlichen Bestandteil des technischen Verfahrens im Rahmen der Bereitstellung einzelner Funktionalitäten der Onlinesoftware-Applikationen und der darin eingebundenen Schnittstellen darstellen und deren Speicherung die Nutzung der Onlinesoftware-Applikationen ermöglicht.


(4) Soweit der Kunde der WERBAS Kundendaten zur Verwendung bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung überlässt, versichert er hiermit, dass er zur Übergabe und Nutzung der Kundendaten berechtigt ist.


(5) Der Kunde ist verpflichtet, die Rechte an den von der Software zu verarbeitenden Daten selbst zu prüfen. Der Kunde hat insbesondere zu prüfen, ob Rechte Dritter, personenbezogene Daten oder Schutzrechte durch die vom Kunden breitgestellten Daten betroffen werden. Die WERBAS stellt lediglich die Software zur Verfügung und überprüft die Daten des Kunden nicht. Die WERBAS geht ohne anderslautende Mitteilung des Kunden davon aus, dass im Rahmen eines Auftrages keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden.


(6) Für den Fall, dass personenbezogene Daten verarbeitet werden, finden die Bestimmungen aus § 14 ergänzend Anwendung.

9. Rechte an Daten und Datenbank

(1) Die WERBAS hat in die Konzeption, Planung, Programmierung, den Unterhalt und die Pflege der Software investiert. Die Parteien sind sich einig, dass es sich um eine nach Art und Umfang erhebliche Investition handelt. Als Hersteller der Datenbank, die durch die Weiterentwicklung anhand von Kundendaten (siehe § 8 (3)) wächst, gilt daher die WERBAS. Soweit hierdurch Rechte an einer Datenbank (§§ 87ff UrhG) entstehen, stehen sie der WERBAS zu.


(2) Die WERBAS ist zusätzlich zu dem in § 9 (3) eingeräumten Rechten dazu berechtigt, die von einem Kunden bereitgestellten Kundendaten zu kopieren, zu speichern, zu analysieren, zu bearbeiten, zu filtern, mit Daten Dritter zu vergleichen und auszuwerten. Außerdem ist die WERBAS berechtigt, sie in anonymisierter Form mit Daten Dritter zusammenzuführen, sie neu zu ordnen, zu filtern, zu verändern, zu analysieren und zu speichern, jeweils mit dem Ziel, die Software zu erweitern und zu verbessern sowie hieraus relevante Informationen im Hinblick auf Marktgeschehen zu gewinnen.


(3) Soweit ausschließliche Rechte an Kundendaten be- oder entstehen, stellt der Kunde durch vertragliche Vereinbarungen sicher, dass ihm an den betreffenden Inhalten umfassende ausschließliche Nutzungsrechte in zeitlicher und räumlicher Hinsicht sowie für alle bekannten Nutzungsarten eingeräumt werden, um zu vermeiden, dass über die Nutzung dieser Inhalte im Zusammenhang mit der Software Streit entsteht. Soweit ein Urheberrecht entstanden ist, hat der Kunde den Verzicht auf die Nennung seines Namens als Urheber zu erklären.

10. Verfügbarkeit der Onlinesoftware-Applikationen

(1) Für Onlinesoftware-Applikationen der WERBAS wird eine 95%ige Verfügbarkeit im Jahresmittel gewährleistet.


(2) Vorhersehbare Nutzungseinschränkungen aufgrund von Update- und Wartungsarbeiten sind dem Kunden rechtzeitig in angemessener Frist im Voraus per E-Mail mitzuteilen.


(3) Der Kunde ist verpflichtet, die WERBAS bei der Fehlerfeststellung und Mängelbeseitigung zu unterstützen und auf Wunsch Hilfsinformationen zur Verfügung zu stellen.


(4) Bei einem Nutzungsausfall, der nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der WERBAS beruht, besteht seitens des Kunden weder das Recht zum Rücktritt oder Minderung noch ein Anspruch auf Schadensersatz.

11. Gewährleistung

(1) Die WERBAS wird ordnungsgemäß gerügte Mängel an den zu erbringenden Leistungen innerhalb angemessener Frist nach ihrer Wahl nachbessern oder erneut erbringen. Beim Einsatz von Software Dritter, die WERBAS zur Nutzung durch den Kunden lizenziert hat, besteht die Mängelhaftung in der Beschaffung und Einspielung von allgemein verfügbaren Upgrades, Updates oder Service Packs.


(2) Der Kunde wird der WERBAS Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen unverzüglich in Textform (§ 126b BGB) melden und dabei reproduzierbar angeben, wie und unter welchen Umständen der Fehler bzw. der Mangel auftritt. Der Kunde wird die WERBAS bei der Fehlersuche durch Überlassung geeigneter Dokumentation aktiv unterstützen. Stellt sich nach Prüfung einer Mängelrüge durch die WERBAS heraus, dass der Fehler nicht innerhalb des Verantwortungsbereichs der WERBAS aufgetreten ist, kann die WERBAS dem Kunden die Kosten der Prüfung zu den jeweils geltenden Preisen in Rechnung stellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde auch bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht erkennen konnte, dass die Störung nicht innerhalb des Verantwortungsbereichs der WERBAS aufgetreten ist.


(3) Schlägt die Nacherfüllung aus Gründen, die die WERBAS zu vertreten hat, auch innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist fehl, kann der Kunde die vereinbarte Vergütung anteilig für die Zeit, in der die Onlinesoftware-Applikationen dem Kunden nicht in dem vereinbarten Umfang zur Verfügung standen, mindern. Das Recht der Minderung ist der Höhe nach auf die auf den mangelhaften Leistungsteil entfallene monatliche Vergütung beschränkt.


(4) Die verschuldensunabhängige Haftung wegen anfänglicher Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.


(5) Die Verjährungsfrist beträgt für Ansprüche aus Mängeln ein Jahr; dies gilt nicht für solche Ansprüche, die auf einem vorsätzlichen Verhalten beruhen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

12. Haftung

(1) Für Schäden, insbesondere Datenverluste oder falsche Berechnungen seitens der WERBAS, aufgrund von Fehlern an der Software oder sonstigen Fehlern im Einflussbereich WERBAS haftet die WERBAS nur dann auf Schadenersatz, wenn ihr, ihren Organen, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.


(2) § 13 Abs. 1 gilt nicht für Schadenersatzansprüche, die sich aus dem Produkthaftungsgesetz ergeben, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen, in denen die WERBAS infolge leichter Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Pflichten zur Last fällt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen (sog. Vertragswesentliche Pflicht). Bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung bei vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden auf die Höhe der gebuchten Vergütung beschränkt.


(3) Die WERBAS haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der den Nutzern über die Onlinesoftware-Applikationen über Dritte (z.B. durch Schnittstellen) zur Verfügung gestellten Daten und Informationen.


(4) Die WERBAS haftet außerdem nicht für Störungen oder Verzögerungen in der Datenfernübertragung, für Störungen am Browser (Internetprogramm) oder für Störungen an den lokalen Systemen, die sie nicht zu vertreten hat. Entsprechendes gilt, wenn ein Mitverschulden des Kunden, insbesondere durch:


(a) die Verwendung nicht korrekter Fremdsoftware und/oder das ungeprüfte Einspielen derselben auf Seiteneffekte auf die Vertragssoftware.


(b) unzureichende Qualifikation bzw. Schulung der Mitarbeiter.


(c) unzureichende personelle Ausstattung mit qualifiziertem Personal, das administrative Tätigkeiten an Hard- und Software vornimmt.


(d) unzureichende Hardware- und/oder Softwareausstattung des Kunden-computers und.


(e) das Unterlassen zumutbarer Maßnahmen des Kunden, um den Schadenseintritt zu verhindern, vorliegt.

13. Datenschutz

(1) Die WERBAS und der Kunde werden das jeweils anwendbare Datenschutzrecht beachten. Der Kunde wird bei der Nutzung der Software die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. WERBAS ist insoweit nicht Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO.


(2) Zur Abwicklung der mit dem Kunden geschlossenen Verträge über die Nutzung der Onlinesoftware-Applikationen ist eine Verwendung seiner persönlichen Daten erforderlich. Zudem kann die WERBAS die Daten des Kunden zur Verbesserung des Angebots für den Kunden, zur bedarfsorientierten Werbung für Produkte sowie für Produktverbesserung und -entwicklung nutzen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden ist die jeweilige Vertragsdurchführung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO) sowie die berechtigten Interessen der WERBAS (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Darüber hinaus werden personenbezogenen Daten nur verwendet, soweit der Kunde hierzu ausdrücklich eingewilligt hat. Eine erteilte Einwilligung kann der Kunde jederzeit über info@werbas.com widerrufen.


(3) Sofern die WERBAS als Auftragsverarbeiterin für den Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Vertragspartner hierüber eine Vereinbarung ab über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde hat die WERBAS unverzüglich in Textform auf dieses Erfordernis hinzuweisen. Der Kunde kann den geltenden Vertrag zur Auftragsverarbeitung (nach Art. 28 DSGVO) hier herunterladen.


(4) Die Einzelheiten über die erhobenen Daten, ihre jeweilige Verwendung und die Betroffenenrechte ergeben sich aus der https://werbas.com/datenschutz/

14. Geheimhaltung

(1) Die WERBAS und der Kunde werden über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen eines Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen – gleich zu welchem Zweck – verwenden. Zu den als vertraulich zu behandelnden Informationen zählen die von der WERBAS oder den Kunden ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung ergibt.


(2) Die Verpflichtungen nach § 15 Abs. 1 entfallen für solche Informationen oder Teile davon, für die der Kunde oder die WERBAS nachweist, dass sie:


(a) der jeweiligen Partei vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren oder nach dem Empfangsdatum von einem Dritten rechtmäßig und ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bekannt werden.


(b) der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren; oder:


(c) der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass der Kunde oder die WERBAS hierfür verantwortlich ist.


(3) Die Verpflichtungen nach § 15 Abs. 1 bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach § 15 Abs. 2 nicht nachgewiesen ist.

15. Höhere Gewalt

(1) Die WERBAS ist von der Verpflichtung zur Leistung befreit, soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsschluss zurückzuführen ist.


(2) Als Umstände höherer Gewalt gelten z. B. Kriege, Streiks, Unruhen, Enteignung, Sturm, Überschwemmung und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige von der WERBAS nicht zu vertretende Umstände (insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle, betriebliche Einschränkungen infolge von Pandemien, Unterbrechung oder Zerstörung datenführender Leitungen sowie nicht von der WERBAS beeinflussbare technische Probleme des Internets.

16. Schlussbestimmungen

(1) Im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehen zwischen der WERBAS und dem Kunden keine weiteren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen oder Absprachen, die diesen Vertrag oder einen in diesem geregelten Vertragsgegenstand betreffen.


(2) Die WERBAS wird dem Kunden Änderungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen oder einzelner Bestimmungen in Textform oder online mitteilen. Der Kunde hat in diesem Fall die Wahl, sich:


(a) mit einer entsprechenden Vertragsänderung einverstanden zu erklären oder, sofern die WERBAS nicht die Fortführung des Vertrages zu den bisherigen Bedingungen anbietet.


(b) die Kündigung des Vertrages zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu wählen. Im Falle einer Vertragsänderung gem.


(a) gelten ab dem Zeitpunkt der Einverständniserklärung die neuen Bedingungen. Im Fall der Kündigung des Vertrages gelten bis zum Ablauf der Kündigungsfrist die vor der Änderung geltenden Vertragsbedingungen. Die WERBAS weist den Kunden bei Mitteilung der geänderten Vertragsbedingungen auf diese Optionen und die Folgen seiner Entscheidung hin.


(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit einem Vertrag über die Nutzung ist bei Verträgen zwischen der WERBAS und Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, Böblingen. WERBAS bleibt es unbenommen am Sitz des Kunden Klage zu erheben.